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Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
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Jagdaufseher; Bestätigung
Hinweis:
die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Team 341
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77405
Fax: 08151 148-11597
E-Mail: gewerbe@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/341
Zimmer: EG.170
Team 341 Gewerbe, Jagd, Gesundheit
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77340
Fax: 08151 148-11340
E-Mail: jagd@LRA-starnberg.de
Zimmer: EG.169
Für die Bestätigung von Jagdaufsehern ist die untere Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) zuständig.
Die Bestätigung zum Jagdaufseher darf nur versagt werden, wenn der Jagdaufseher nicht Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist oder Bedenken gegen seine persönliche Zuverlässigkeit oder fachliche Eignung bestehen. Diese Versagungsgründe sind zwingend.
Die fachliche Eignung verlangt das Vorliegen ausreichender praktischer Erfahrungen und Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften.
Gegen die fachliche Eignung bestehen i. d. R. dann keine Bedenken, wenn ein Nachweis erbracht wird über eine mehrjährige praktische Erfahrung in der Revierbetreuung und über die erforderlichen Kenntnisse der Aufgaben und Befugnisse der bestätigten Jagdaufseher. In der Regel werden diese Kenntnisse durch die erfolgreiche Absolvierung eines Kurses, der auf die Tätigkeit des Jagdaufsehers ausgerichtet ist, nachgewiesen. Der Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse kann auch über eine forstfachliche, polizeiliche oder juristische Vorbildung oder in anderer Weise geführt werden.
Stand: 04.08.2020
Die Bestätigung von Jagdaufsehern ist bei der unteren Jagdbehörde zu beantragen.
Kostenrahmen: 7,50 bis 20 EUR zuzüglich der Kosten des Dienstabzeichens
(siehe Tarif-Nr. 6.I.1/1.52 der Anlage zu § 1 der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis – KVz)